Liebe Vereinsfunktionäre,
liebe Tennisspielerinnen und Tennisspieler,
liebe Hallenbetreiber in Bayern,

nach den Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz sowie der daran anschließenden Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung kann ich Ihnen mitteilen, dass die Tennisplätze im Freien je nach Inzidenz ab dem 08.03.2021 wieder geöffnet werden dürfen. Eine Öffnungsperspektive für unsere Tennishallen gibt es leider erst für den 22. März 2021.

Im Detail sieht die Regelung je nach regionalem Inzidenzwert (Landkreis) ab dem 08.03.2021 wie folgt aus:

7-Tage-Inzidenz unter 50:

    • Tennis Einzel (-training) im Außenbereich
    • Doppel und Gruppentraining (max 10 Personen) im Außenbereich
    • Gruppentraining mit Kindern bis 14 Jahren (bis max. 20 Personen) im Außenbereich

7-Tage-Inzidenz 50-100:

    • Tennis Einzel (-training) im Außenbereich
    • Doppel mit Spieler/inne/n aus maximal zwei Haushalten im Außenbereich
    • Gruppentraining mit max. zwei Haushalten bis zu 5 Personen im Außenbereich
    • Gruppentraining mit Kindern bis 14 Jahren (bis max. 20 Personen) im Außenbereich

Update: Nach Veröffentlichung der 12. Bayerischen Infektionsschutzverordnung kann auch bei einer Inzidenz von über 100 unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen Tennis gespielt werden. Dies ist in jedem Falle ein Erfolg und das Ergebnis der permanent geforderten Differenzierung für die Sportart Tennis. Die Dokumente sind nun nach Abstimmung mit dem Innenministerium angepasst. Die 12. bayerische Infektionsschutzverordnung finden Sie => HIER 

Dies und die weiteren Öffnungsschritte entnehmen Sie dem >>BTV-Stufenplan.

Die entsprechenden Hygienekonzepte finden Sie immer aktuell unter https://www.btv.de/de/aktuelles/corona.html im Downloadcenter.

Anlagenbetreiber sind verpflichtet, je nach Inzidenzwert die Regelungen an ihre Mitglieder zu kommunizieren. Die regionalen Inzidenzwerte finden Sie sehr übersichtlich über https://www.corona-in-zahlen.de/landkreise/ und über die offizielle Seite des RKI.

Natürlich empfiehlt es sich aufgrund der oben genannten Bedingungen, die Freiplätze in diesem Jahr möglichst früh zu öffnen. An dieser Stelle der Hinweis, dass die Platzinstandsetzung grundsätzlich gestattet ist. Die Bedingungen hierfür finden Sie in dieser >>NEWS.

Auch müssen Besucher der Tennisanlage weiterhin registriert werden. Hierfür empfehlen wir die bereits im Vorjahr von vielen Tennisvereinen in Bayern genutzte Online-Registrierungslösung unseres Partners >>WELCOME | Tennis.





Winterrunde 2020/2021

Aufgrund der eingangs genannten Entscheidungen durch Bund und Freistaat haben die BTV-Gremien beschlossen, die seit Anfang November ausgesetzte Winterrunde nun endgültig abzubrechen. Alle Informationen dazu finden Sie >>hier im BTV-Portal.

Sobald wir weitere Erkenntnisse und Informationen zum weiteren Vorgehen im Rahmen des Corona-Stufenplans haben, werden wir Sie wie gewohnt umgehend informieren.

Zum „guten“ Schluss möchte ich noch einmal betonen, dass wir uns natürlich im Sinne unserer Tennisvereine, Trainer und Hallenbetreiber eine deutlich weitergehende Öffnungsperspektive für den Tennissport gewünscht hätten. Insbesondere wegen der weiterhin bestehenden Nicht-Öffnung der Tennishallen ist unsere Begeisterung über die aktuellen Beschlüsse deutlich gebremst. Als „Teil der Lösung“ hätten wir uns für den Tennissport mehr erwartet. Auf der anderen Seite gibt es nun eine erste klare Perspektive an der wir aber sicherlich in Abstimmung mit den politischen Verantwortungsträgern weiter arbeiten müssen.

Mit besten Grüßen und bleiben Sie weiterhin gesund!

Ihr
 
Helmut Schmidbauer
Präsident des Bayerischen Tennis-Verbandes e.V.